Umrechnung zwischen Zahl und Prozentsatz!
Hat man sich nun mühsam die Grundregeln der Prozentrechnung und des Prozentrechnens angeeignet,
kann man in der Prozentrechnung auf diesen aufbauen. Bei der Umrechnung zwischen Zahl und
Prozentsatz gibt es in der Prozentrechnung aber trotzdem die eine oder andere Finesse zu beachten.
Dabei gilt es beim Prozentrechnen ein besonderes Augenmerk darauf zu lesen, ob man den Prozentsatz
in die Zahl oder aber die jeweilige Zahl in den dazugehörigen Prozentsatz umrechnen soll.
Wichtig ist bei der Prozentrechnung immer, sich in beiden Fällen nicht von Formeln und vorhandenen
Brüchen abschrecken zu lassen, obwohl es gerade dann besonders schwer ist, mit Formeln zu arbeiten,
wenn man mit ihnen auf "Kriegsfuß" steht und die Symbole einfach unbegreiflich sind. Wer große
Probleme mit der Prozentrechnung hat, kann sich am besten eine sehr wirkungsvolle Eselsbrücke zum
Prozentrechnen bauen und die Formeln der Prozentrechnung kurzerhand umschreiben. Dies empfiehlt
sich vor allem für angehende Wirtschaftswissenschaftler und Juristen während des Studiums, da man
sich hier Frage stellen muss, wozu man diese Formeln denn nun eigentlich einmal brauchen soll -
schließlich gibt es Computer, welche die Prozentrechnung durchführen.
Soweit so gut, mit Hilfe der Eselsbrücken bekommt man die Formeln der
Prozentrechnung in einen ansatzweise brauchbaren Text, zum Beispiel:
50 % sind das gleiche wie 50 Prozent und entsprechend 50 geteilt durch 100 oder 50/100 bzw. auch ½.
Somit kann man den der Prozentrechnung, Formeln und der Mathematik den Giftzahn ziehen und sich
selbst beim Prozentrechnen helfen. Das Symbol % kann in der Prozentrechnung also durch 1/100
ersetzt werden und umgedreht.
Ähnlich verhält es sich aber auch, wenn in der Prozentrechnung die Zahl in einen Prozentsatz
umzurechnen ist. Auch hier kann man sich den Sachverhalt der Formeln verdeutlichen und alles
in eine lesbare und verständliche Form bringen. Man muss sich dabei ebenfalls nur vergegenwärtigen,
dass Formeln keine Formeln bleiben müssen, sondern umgeschrieben bzw. umschrieben werden können.
Dabei empfiehlt es sich zum Prozentrechnen den Bruch mit Hundert zu multiplizieren und das
Ganze in lesbare Form zu bringen, denn ¾ sind ¾ x 100 % oder eben 3 x 100 /4 % = 75 % oder
drei Viertel oder 75 Prozent bzw. 75 v.H. (um auch den juristischen Sachverhalt zu beachten).
Wer sich die Prozentrechnung in der Praxis nur schwer an Beispielen vorstellen kann, sollte aber
einmal an die Wertsteigerungen bzw. Indexierungen der Mieten oder an die Umsatzsteuer denken,
deren Erhöhung lange Zeit nicht aus den Medien wegzudenken war(en). Gerade die Umsatzsteuer
definiert man schließlich als den Wert bzw. den Nettowert des jeweiligen Produktes, der mit
einem Umsatzsteuersatz multipliziert wird. Dabei wird dann eben dieser - gesetzlich vorgegebene -
Umsatzsteuersatz grundsätzlich in Prozent angegeben, wie zum Beispiel 20 Prozent in Österreich
oder 19 Prozent in Deutschland. Ein aktuelles Beispiel ist dabei auch die aktuelle Hotelsteuer,
die ja ab dem Jahr 2010 von 19 Prozent (oder eben 19 %) auf 7 Prozent (bzw. 7 %) gesenkt werden
soll. Hierbei kommen aber nicht nur Schüler und Studenten sondern vor allem die deutschen
Politiker arg ins Schwitzen.
Auf dieser Seite erfahren Sie wie Sie grundsätzliche Defitionen und Erklärungen zur Porozentrechnung. Beginnen Sie am besten dort.
Auf dieser Seite kann das erlernte Wissen angewendet werden und Sie können anhand von Übungsaufgaben nohmal selbst kontrollieren!